Software-Service-Vertrag

Mit dem BECHMANN Software-Service-Vertrag sichern Sie sich den direkten Zugang zu den BECHMANN Support- und Dienstleistungsangeboten wie

  • der telefonischen Hotline bei Fragen zu BECHMANN AVA,
  • den Support- und Service-Angeboten im Internet,
  • der Möglichkeit zur Fernwartung direkt an Ihrem Arbeitsplatz,
  • die Teilnahme an Kundenseminaren vor Ort,
  • die Betreuung durch unsere Partner und Fachleute in Ihrer Nähe,
  • die Teilnahme an produktbezogenen Online-Seminaren,
  • die Teilnahme an exklusiven, saisonal unterschiedlichen Web-Seminar-
  • Angeboten
  • und vieles mehr

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von BECHMANN AVA ist für uns eine Verantwortung, der wir uns gerne Tag für Tag stellen. Denn BECHMANN Software-Service-Kunden garantieren wir stets die neueste Programm-Version und dazu erhalten Sie

  • einmal im Jahr eine vollständig überarbeitete Version Ihrer Software-Lösung mit vielfältigen Produktweiterentwicklungen und Anpassungen an geänderte Vorschriften und Normen sowie an neue Betriebssysteme
  • einmal im Quartal eine aktualisierte Software-Version mit kleinen Funktionserweiterungen

In Verbindung mit BECHMANN BIM ist ein Software-Service-Vertrag für BECHMANN AVA obligatorisch.

Ein Software-Service-Vertrag bietet Ihnen darüber hinaus einen steuerlichen Vorteil. Die Finanzbehörden sehen in einem Wartungsvertrag eine Dienstleistung, die Sie im selben Jahr (das Vertragsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember) als Betriebsausgabe geltend machen können. Im Gegensatz hierzu muss der Kauf einzelner Updates meist als eine Investition in das Anlagevermögen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.